Die Universität für angewandte Kunst Wien freut sich sehr
auf alle Studierenden und Lehrenden, um mit Anfang Oktober gemeinsam und vor Ort in das neue Studienjahr zu gehen. „Mit begleitenden
Maßnahmen werden wir nun neben der künstlerischen Lehre auch in den wissenschaftlichen Fächern an die Universität zurückkehren
und damit einen flächendeckenden Präsenzbetrieb haben“, informiert das Rektorat der Angewandten alle Universitätsangehörigen.
Nach drei Semestern in unterschiedlicher Präsenz-, Distanz- und Hybridlehre stellt nicht zuletzt die
Covid-19-Schutzimpfung in Kombination mit der Anwendung der 3G-Regel den zentralen Schlüssel dar, um den Universitätsbetrieb
vor Ort wieder in allen Bereichen öffnen zu können. Die Angewandte hatte ja bereits im zurückliegenden Sommersemester als
eine der wenigen Universitäten ihren Studierenden die Präsenz in der künstlerischen Lehre, in den Werkstätten, Studios und
Ateliers durch ein umfangreiches und ausgeklügeltes Zugangsprozedere und durch eine eigene Teststraße ermöglicht. „Jetzt kehren
wir vollständig an die Universität zurück“, erklärt Rektor Gerald Bast, und weiter: „Wir unternehmen alles, was in unserer
Macht steht, um universitäre Lehre und Forschung so zu ermöglichen wie es dem Wesen der Universität entspricht: Dafür braucht
es Raum und persönliche Anwesenheit für Diskussion, für Auseinandersetzung, für Widerspruch und Zwischentöne, für mehrdimensionales
Denken und nicht zuletzt soziale Nähe. Denn die Logik digitaler Kommunikation erschwert genau das.“
Die wichtigsten
Regeln für den Zutritt zu den Universitätsgebäuden:
Der Zutritt ist nur unter der Einhaltung der 3G-Regel möglich, ein
entsprechender Nachweis sowie Lichtbildausweis sind stets mitzuführen. Die 3G-Kontrolle erfolgt in den Zentralgebäuden an
den Haupteingängen, in den Exposituren findet die Kontrolle gemäß den abteilungsinternen Konzepten statt. Zusätzlich gibt
es in allen Universitätsgebäuden Stichprobenkontrollen durch Health-Checker:innen. Die Dokumentation der Anwesenheit in den
Studioräumen ist weiterhin erforderlich. Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt auf allen Verkehrsflächen verpflichtend, in den
Büros und Studios kann sie (nur) am Platz abgenommen werden. Die allgemein bekannten Hygienevorschriften sind nach wie vor
gültig und einzuhalten.
Alle Regelungen finden sich im Detail wie gewohnt auf der Website:
dieangewandte/covid19